Interview mit Catherina Herminghaus

Catherina Herminghaus ist Referentin für Recht und Jugendschutz beim Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (www.biu-online.de) in Berlin
Wir führten das Interview per E-Mail.

1. Wie kann Software legal kopiert werden?
Die einzige Möglichkeit, Software legal zu kopieren, ergibt sich aus § 69d Abs. 2 UrhG. Danach darf ich eine Sicherungskopie für die künftige Benutzung anfertigen. Das heißt, auf die Sicherungskopie darf zur Benutzung zurückgegriffen werden, wenn das Originalprogramm aus irgendwelchen Gründen nicht mehr nutzbar ist.

2. Wie oft wird gegen Jugendliche vorgegangen, die ab und zu etwas aus dem Internet (illegal) herunterladen?
Uns liegen keine genauen Zahlen vor, wie viele Verfahren gegen Jugendliche eingeleitet worden sind. Fakt ist jedoch, dass gegen jeden ermittelt wird, sobald die zuständigen Stellen Kenntnis von strafrecht- bzw. urheberrechtlich relevanten Sachverhalten bekommen.

3. Wie groß ist das Problem der Raubkopien in Deutschland?
Das Problem von Raubkopien in Deutschland ist groß. Allein im Jahr 2003 wurden ca. 54 Mio. Datenträger zum Kopieren von Computer- und Videospielen genutzt. Dadurch entstand der Industrie ein geschätzter Umsatzverlust in Höhe von 400 Mio. Euro.

4. Was raten Sie uns, wie wir uns vor illegalen Donwloads schützen könnten?
Das jeweilige Angebot in jedem Fall genau prüfen. Besonders ist dabei auf das Impressum des Anbieters zu achten (Sind alle Angaben vollständig? Name, Sitz des Anbieters etc.) Ein weiteres Kriterium ist das Entgelt. Von vermeintlich sehr günstigen Angeboten besser Abstand nehmen. Grundsätzlich nichts in Peer-to-Peer Netzwerken downloaden. Für unseren Bereich lässt sich beispielsweise die Plattform von Gamesload als legales Angebot anführen.

5. Wie interpretieren Sie das Gesetz zur Sicherungskopie, konkret: Darf man den Kopierschutz knacken oder nicht?
Es existiert kein eigenständiges Gesetz zur Sicherungskopie. Innerhalb des Urhebergesetzes findet sich die gesetzliche Regelung des § 69d UrhG. Die aktuelle und ständige Rechtssprechung zu § 69d Abs. 2 UrhG besagt, dass soweit ein Kopierschutz vorhanden ist, dieser nicht umgangen werden darf.

6. Wie findet Ihr Verband das im Jahre 2003 verschärfte Urheberrechtgesetz?
Wir sind der Auffassung, dass dies notwendig und erforderlich war, um geistiges Eigentum besser schützen zu können.

7. Welche Strafen für Raubkopierer haben Sie erlebt? Fanden Sie diese gerechtfertigt?
Meistens handelt es sich bei den verhängten Strafen um Geldstrafen. Die Höhe der Geldstrafen richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze und der Höhe der einzelnen Tagessätze. Die Anzahl richtet sich nach der Intensität des strafbaren Handelns und steht im Ermessen des Gerichts. Die Höhe der Tagessätze ergibt sich aus dem Einkommen des Täters.

8. Liegen Ihnen Statistiken über den wirtschaftlichen Schaden durch Raubkopien vor? Wir fanden eine Zahl von 1,8 Mrd. Euro pro Jahr!
Uns liegen keine Statistiken vor, die belegen auf welche Höhe sich der Schaden beziffern lässt. Weltweit bewegt er sich im Milliarden-Bereich.

9. Finden Sie, dass Raubkopierer Verbrecher sind? Was halten Sie von der Kampagne der Filmindustrie?
Strafrechtlich gesehen sind Raubkopierer keine Verbrecher, da dies nach § 12 StGB eine Strafandrohung von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bedeuten müsste. Die Strafvorschriften im Urhebergesetz (§§ 106 f. UrhG) sehen eine Strafandrohung bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Jedoch muss gegen jeden, der geistiges Eigentum verletzt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorgegangen werden.

10. Was sind aus Ihrer Sicht die Hauptgründe für Raubkopieren?
Es gibt eine Vielzahl von Gründen wie beispielsweise mangelndes Unrechtsbewusstsein. Eine Vielzahl von Personen sieht es als Herausforderung an, den installierten Kopierschutz zu knacken, andere handeln aus wirtschaftlichen Motiven heraus. Diese Gründe rechtfertigen jedoch in keiner Weise jedwede Verletzung geistigen Eigentums.

11. Wie kann man Ihrer Meinung nach dagegen vorgehen?
Durch Aufklärung und konsequente Aufdeckung und Verfolgung der Verstöße durch die GVU, der wir als Mitglied angehören.