Bist Du clean? So ganz ohne illegal kopierte Musik und Videos? Keine einzige Raubkopie von Software auf dem Computer? Siehst Du! Aber keine Sorge, wir helfen Dir, denn mit Hilfe dieser Informationen kannst Du in einer Woche clean sein und! clean bleiben!

Montag. Die Woche beginnt und du hast noch 7 Tage dein Leben zu ändern … Vielleicht glaubst du es nicht oder hältst es für unfassbar, aber es gibt ein "Urheberrechtgesetz" (übrigens in der letzten Fassung vom 10.9.2003).

Was ist aber ein "Urheber"? "Urheber im privatrechtlichen Sinne (Autor) ist eine Person, die ein literarisches oder künstlerisches Erzeugnis (das "Werk") geschaffen hat". (1)

Und was ist ein "Werk"? Zugegebenermaßen wird es jetzt ein wenig schwierig, denn das ist nicht immer ganz deutlich. Wichtig ist auf jeden Fall: es müssen "persönliche geistige Schöpfun-gen"(2) sein, die in eine "wahrnehmbare Form"(2) gebracht sind (also mehr als eine Idee). So oder so - Werke sind fast immer: Sprachwerke (also zum Beispiel Romane), Musikwerke (Lieder), Werke der bildenden Künste (Ölbilder), Lichtbildwerke (Fotos), Filmwerke (Kinofilme) und auch Computerprogramme (werden ausdrücklich im Gesetz genannt).

Und damit wären wir beim Thema. Musik, Filme und Software sind "geschützte Werke"! § 1 des Urheberrechtgesetzes (UrhG): "Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."(3)

Und dann kommt das Wichtige in Paragraf 11 und 12: §11 "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."(3)

§12 "(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist." Noch wichtiger sind folgende Paragrafen: Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts umfasst das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Urhebergesetz), das Ver-breitungsrecht (§ 17 UrhG) und das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG).

Mit anderen Worten: Wenn Eminem ein Lied oder Microsoft eine Software schreibt, dann dürfen sie allein bestimmen, was damit passiert und sie haben ein Recht, dafür Geld zu bekommen.
Informationen:
(1) www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/bgbl_I_ 1774_00_00.php
(2) www.internetfallen.de/Urheberrecht/Raubkopien/raubkopien.html
(3) www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm

Quellen (Internet-Adressen alle vom10. Okt. 2006):
(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Urheber
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_%28Urheberrecht%29
(3) http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
(4) Expertengespräch KOK Willi Thomeczek (Kriminalkommissariat 21) und KHK Johannes Paus (Kommissariat Vorbeugung) am 25.9.2006